Aktuelle Regelungen für den Trainingsbetrieb
Wir werden weiterhin für das Schachtraining die normale 3G-Regelung anwenden, von der Möglichkeit einer 2G- oder 3G-plus-Regelung werden wir keinen Gebrauch machen!
Deshalb gilt für unser Schachtraining weiterhin folgendes:
Beträgt die 7-Tage-Inzidenz im jeweiligen Landkreis bzw. in der jeweiligen kreisfreien Stadt 35 oder mehr, ist für die Teilnahme am Schachtrainings zumindest eine der folgenden Bedingungen zu erfüllen:
- Vorlage eines Impfnachweises
- Vorlage eines Genesenennachweises
- Vorlage eines PCR-Tests, der höchstens 48 Stunden vor Trainingsbeginn durchgeführt wurde
- Vorlage eines POC-Antigentests, der höchstens 24 Stunden vor Trainingsbeginn durchgeführt wurde
- Vorlage eines zugelassenen Selbsttests, der vor Ort unter Aufsicht desjenigen stattfindet, der das Vorliegen eines Testnachweises überprüfen muss (im Normalfall vor einem der beiden Abteilungsleiter). Der Teilnehmer ist für die Bereitstellung des Tests selbst verantwortlich.
Ausgenommen von der Testpflicht sind:
- geimpfte und genesene Personen
- Kinder bis zum 6. Geburtstag
- Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Schulbesuch unterliegen
- noch nicht eingeschulte Kinder
- hauptberufliche, ehrenamtliche & selbstständige Übungsleiter
Weiterhin herrscht im gesamten Vereinsheim Maskenpflicht, am Sitzplatz kann diese abgenommen werden.