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Hier kannst Du die Mitgliedschaft beim TSV Nittenau beantragen. Grundlage für eine Mitgliedschaft ist die Satzung des Vereins.
Aktive Vereinsmitglieder werden beim BLSV namentlich gemeldet und sind im Rahmen dieser Mitgliedschaft versichert.

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Adressfelder rechts bitte ausfüllen, wenn diese nicht mit dem Antragssteller identisch sind.

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Spartenbeiträge

Einige Sparten (*) des TSV Nittenau erheben von ihren Mitgliedern zusätzliche Beiträge. Die Beiträge sind in der Beitrags- und Gebührenordnung festgelegt. Die aktuelle BGO ist hier einsehbar. Nähere Informationen erhälst du auch von dem jeweiligen Spartenleiter.

Spartenauswahl
Jahresbeiträge

Die Beiträge des Hauptvereins sind Jahresbeiträge und werden zu Begin des Jahres im voraus fällig und werden Anfang Februar eingezogen. Im Eintrittsjahr wird der Beitrag Anteilig zum 1. des Eintrittsmonats berechnet. Der Alterstichtag ist der 31.12. des Vorjahres.

Erwachsene 78 EUR
Jugendliche 14-17 Jahre 42 EUR
Kinder bis 13 Jahre 30 EUR
Kinder bis 6 Jahre

18 EUR

Erwachsene Fördermitglieder

25 EUR

Familien (Kindergledberchtigte Kinder)

120 EUR

Schüler, Studenten (auf Antrag)                                

54 EUR

Rentner (auf Antrag)

42 EUR

bitte wählen
Art der Mitgliedschaft *
Ermäßigter Beitragssatz (Nachweis ist anzufügen)
Nachweis für ermäßigten Beitragssatz Erlaubte Formate: PDF, PGP, GIF, TIF
**voraussichtlich bis (JJJJ) Fehlt die Angabefür Schüler und Studenten ist der Nachweis nur für 1 Jahr gültig. Danach erfolgt automatisch die Umstellung auf den normalen Beitragssatz.

Der Antrag auf Mitgliedschaft für unter 18 Jährige ist durch einen Erziehungsberechtigten zu stellen.
Bitte hier die Daten des Antragsstellers angeben.

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Einzugsermächtigung
Der Mitgliedbeitrag ist nach §6 Abs. 3 der Satzung durch das Lastschriftverfahren einzuziehen. Sollte es Ihnen nicht möglich sein am Lastschriftverfahren teilzunehmen sprechen sie dies bitte mit dem Abteilungsleiter oder dem Vorstand ab. Wir finden eine Lösung. Ein Onlineantrag ist dann jedoch nicht möglich.
§6   Erwerb der Mitgliedschaft
[..]
 
3.  Die Aufnahme in den Verein ist davon abhängig, dass sich das Mitglied für die Dauer seiner Mitgliedschaft verpflichtet am Bankeinzugsverfahren für die Mitgliedsbeiträge teilzunehmen. Dies hat das Mitglied in der Eintrittserklärung rechtsverbindlich zu erklären. Etwaige Änderungen der Bankverbindung sind dem Verein unverzüglich mitzuteilen. Mitglieder, die nicht am Bankeinzugsverfahren teilnehmen oder bei denen der Bankeinzug aus sonstigen Gründen nicht möglich ist, haben die damit verbundenen Kosten zu tragen. Der Vorstand des Vereins ist berechtigt, anstelle der tatsächlichen Kosten eine angemessene Pauschale festzusetzen.

Ich erteile ein SEPA Lastschriftmandat.
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