Der Mitgliedbeitrag ist nach §6 Abs. 3 der Satzung durch das Lastschriftverfahren einzuziehen. Sollte es Ihnen nicht möglich sein am Lastschriftverfahren teilzunehmen sprechen sie dies bitte mit dem Abteilungsleiter oder dem Vorstand ab. Wir finden eine Lösung. Ein Onlineantrag ist dann jedoch nicht möglich.
§6 Erwerb der Mitgliedschaft
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3. Die Aufnahme in den Verein ist davon abhängig, dass sich das Mitglied für die Dauer seiner Mitgliedschaft verpflichtet am Bankeinzugsverfahren für die Mitgliedsbeiträge teilzunehmen. Dies hat das Mitglied in der Eintrittserklärung rechtsverbindlich zu erklären. Etwaige Änderungen der Bankverbindung sind dem Verein unverzüglich mitzuteilen. Mitglieder, die nicht am Bankeinzugsverfahren teilnehmen oder bei denen der Bankeinzug aus sonstigen Gründen nicht möglich ist, haben die damit verbundenen Kosten zu tragen. Der Vorstand des Vereins ist berechtigt, anstelle der tatsächlichen Kosten eine angemessene Pauschale festzusetzen.
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