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Einladung zur Mitgliederversammlung

Die diesjährige Mitgliederversammlung des TSV Nittenau findet am 28.10.2011 im Hotel Pirzer statt. Beginn ist um 19.30 Uhr. Die Tagesordnung sieht folgende Punkte vor:

  • Eröffnung und Begrüßung
  • Totengedenken
  • Rechenschaftsbericht des 1. Vorsitzenden
  • Bericht des Gesamtjugendleiters
  • Bericht des Finanzvorstandes
  • Bericht des Kassenprüfers
  • Entlastung der Vorstandschaft
  • Berichte aus den Sparten
  • Grußworte
  • Ehrungen
  • Wünsche und Anträge (u.a. Neufassung der Vereinssatzung)

Die Neufassung der Satzung beinhaltet folgende Änderungen. Der genaue Satzungstext findet sich hier.

Nr.


Änderung


Begründung


1


Die gerichtliche Zuständigkeit für den TSV Nittenau liegt beim Amtsgericht Amberg


Notwendige Aktualisierung


2


Streichung der Mitgliedschaft juristischer Personen


Aufgrund einer Satzungsänderung des BLSV ist es seinen Mitgliedsvereinen nicht gestattet juristische Personen als Mitglieder zu haben. Derzeit gibt es im TSV Nittenau keine solche Mitgliedschaft.


3


Anpassung Einberufung zur Mitgliederversammlung


Den Mitgliedern ist eine detaillierte Information über Wünsche und Anträge (z.B. Satzungsänderung oder –Neufassung) zukommen zu lassen. Dafür eignet sich ein Aushang im Vereinsheim und die Webseite des TSV Nittenau am Besten.


4


Erstellung eines Protokolls zur Mitgliederversammlung


Neuaufnahme in die Satzung


5


Zwingende Teilnahme am Lastschriftverfahren bei der Beitragserhebung


Arbeitserleichterung und Kostenersparnis


7


Anpassung bei der Verwendung der Mittel


Notwendige Aktualisierung. Die Formulierung steht im Widerspruch zu §3, da in der Finanzordnung nicht die Verwendung sondern die Verwaltung der Mittel geregelt ist.


8


Aufnahme einer Datenschutzklausel


Die Aufnahme einer Datenschutzklausel wird vom BLSV jedem Sportverein empfohlen


9


Anpassung des Datums des Inkrafttretens und der Nummerierung der Paragraphen wegen Aufnahme der Datenschutzklausel


Notwendige Aktualisierung


10


Streichung der Übergangsregelung für Funktionsträger


Die Übergangsregelung ist nicht mehr notwendig