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Spenden

Um die gemeinnützige Arbeit in unserem Sportverein zu leisten sind wir auch auf Spenden angewiesen und haben dafür ein Spendenkonto eingerichtet.

IBAN: DE21750900009903205002: GENODEF1R01

Volksbank Raiffeisenbank Regensburg-Schwandorf

spende

Im Verwendungszweck geben sie bitte an für welches Projekt oder welche Sparte diese verwendet werden soll (z.B. Fußball Jugend).Bei Spenden über 300 Euro auch noch den Namen und die Anschrift des Spenders für die Ausstellung einer Spendenquittung.

Für Spenden über 300 Euro erhalten sie eine Spendenbescheinigung des TSV Nittenau mit der die Spende nachgewiesen werden kann.

Vereinfachter Spendennachweis ohne Spendenquittung

Spenden und Zuwendungen an gemeinnützig anerkannte Vereine sind nach Paragraph 10b des Einkommenssteuergesetzes steuerlich absetzbar. Sie können bis zu einer Höhe von 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte oder bis zu 4 Promille der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter beim Finanzamt als Sonderausgabe geltend gemacht und somit von der Steuer abgesetzt werden.

Spenden bis zu 300 Euro können ohne amtliche Spendenquittung (Zuwendungsbestätigung) mit dem Einzahlungsbeleg der Überweisung beim Finanzamt eingereicht werden. Für den vereinfachten Spendennachweis bis zu 300 ( § 50 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b EStDV) an eine an eine gemeinnützige Körperschaft ist auch bei Nachweis durch PC-Ausdruck zusätzlich ein vom Zahlungsempfänger hergestellter Beleg mit den erforderlichen Aufdrucken - steuerbegünstigter Zweck, für den die Zuwendung verwendet wird, Angaben über die Freistellung des Empfängers von der Körperschaftsteuer, Spende oder Mitgliedsbeitrag - vorzulegen.

Diesen Vordruck für den vereinfachten Spendennachweis einer Spende an den TSV Nittenau erhalten Sie hier zum Download. Bitte drucken Sie ihn aus und fügen sie den Ausdruck zusammen mit dem Kontoauszug über die Spende zu Ihren Steuerunterlagen.

pdfVordruck für den vereinfachten Spendennachweis

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