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Einladung zur Mitgliederversammlung 2025

Turn- und Sportverein
Nittenau 1904 e.V.

Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung

Nittenau, 26. Oktober 2025

Die diesjährige Mitgliederversammlung des TSV Nittenau 1904 e.V. findet am 14.11.2025 im Landgasthof Schmidbauer statt.
Beginn ist um 19:04 Uhr.

Tagesordnung:

  1. Eröffnung und Begrüßung
  2. Totengedenken
  3. Berichte aus den Sparten
  4. Bericht des Vorstandes
  5. Bericht des Vereinskassiers
  6. Bericht des Vorsitzenden des Prüfungsgremiums
  7. Entlastung der Funktionsträger
  8. Grußworte
  9. Ehrungen
  10. Beschlussfassung über vorliegende Anträge (u. a. Antrag auf Satzungsänderungen, siehe Anhang)
  11. Wünsche

Anträge an die Mitgliederversammlung sind bis zum 04.11.2025 beim Vorstand einzureichen.

Jürgen Hasenbach
1. Vorstand

Anträge als PDF Datei

Anhang: Übersicht der Anträge auf Satzungsänderungen (Zum Öffnen klicken)

Nachfolgend finden sich die Anträge des Vereinsausschusses zur Änderung der Satzung des TSV Nittenau 1904 e.V.

Antrag: Präambel

Bisherige Fassung:
Wird im Text … die männliche Sprachform verwendet, so sind unabhängig davon alle Ämter … besetzbar.

Neue Fassung:
Soweit in dieser Satzung Personenbezeichnungen in der männlichen Form verwendet werden, gilt dies im Sinne des generischen Maskulinums und bezieht sich gleichermaßen auf alle Geschlechter.

Begründung: Klarstellung der Sprachregelung. (Pflicht zur Anpassung)

Antrag: § 2 Zweck und Aufgaben

Bisherige Fassung (Auszug):
„Der Verein hat den Zweck das Turn- und Sportwesen … zu fördern.“

Neue Fassung (Auszug):
„… Die Förderung umfasst auch den Bereich des eSports, soweit dieser unter die steuerbegünstigten Zwecke der Abgabenordnung fällt.“

Antrag: § 3 Gemeinnützigkeit

Bisherige Fassung:
„… im Sinne des Abschnitts ‚Steuerbegünstigte Zwecke‘ der Abgabenordnung (AO 1977).“

Neue Fassung:
„… im Sinne von § 52 AO in der jeweils gültigen Fassung. Die Gemeinnützigkeit umfasst insbesondere die Förderung des Sports in all seinen Erscheinungsformen, einschließlich des eSports, soweit dieser als gemeinnützig anerkannt ist.“

Begründung: Zeitgemäße Erweiterung um eSport, Sicherung der Gemeinnützigkeit; Aktualisierung auf geltendes Steuerrecht.

Antrag: Werte-/Antidiskriminierungsabschnitt

Neue Fassung (Ergänzung):
„… Er tritt für Inklusion, Barrierefreiheit und Chancengleichheit im Sport ein.“

Antrag: § 6 Mitgliedschaft (Beiträge)

„Bankeinzugsverfahren“ wird durch SEPA-Lastschriftverfahren ersetzt.

Antrag: § 8 Beendigung der Mitgliedschaft

Ausschluss künftig durch Vorstandschaft; Berufung entscheidet Vereinsausschuss.

Antrag: § 13 Buch- und Kassenprüfung

Bei Bedarf können externe Prüfer (insb. Steuerberater) hinzugezogen werden.

Antrag: § 17 Vereinsvermögen

Abteilungsmittel sind treuhänderisch verwaltet; bei Abteilungsauflösung fallen sie an den Hauptverein zurück.

Antrag: § 18 Mitgliederversammlung

Zusätzliche Einladung per E-Mail möglich; digitale/hybride MV sowie elektronische Beschlüsse/Wahlen zulässig (sofern gesetzlich möglich).

Antrag: § 20 Vorstandschaft

Ergänzung um den stellvertretenden Vereinsjugendleiter.

Antrag: § 21 Vereinsausschuss / § 18

§ 21: Zuständigkeit: „Berufungen gegen Ausschlüsse“ nach § 8 endgültig beim Vereinsausschuss.

§ 18: Der Passus „Entscheidung über den Einspruch gegen den Vereinsausschluss“ wird gestrichen.

Antrag: § 23–24 Wahlen

Wahlen weiterhin schriftlich/geheim, zusätzlich Briefwahl oder elektronisch möglich (Beschluss der Vorstandschaft).

Antrag: § 25 Datenschutz

Ergänzung um Widerrufsrecht sowie Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung gem. DSGVO.

Antrag: § 23 Stimmrecht und Wählbarkeit

Wahlrecht ab 16 Jahren (ordentliche Mitglieder).

Beschluss (ohne Satzungsänderung): Redaktionelle Ermächtigung des Vorstands

Der Vorstand wird ermächtigt, Bezeichnungen, Querverweise und sprachliche Bezüge in der aktuellen Satzung redaktionell zu prüfen und anzupassen, soweit dies für rechtliche Klarstellungen oder die Eintragung ins Vereinsregister erforderlich ist.

Begründung: Ermöglicht kleinere formale Anpassungen ohne erneuten MV-Beschluss und sichert einen reibungslosen Registerlauf.